Zulassungsvoraussetzung zum Ergänzungsstudium zur hochschulischen Nachqualifizierung ist ein aktives Dienstverhältnis sowie der Abschluss
nach den vor Inkrafttreten des Hochschulgesetzes 2005 geltenden Studienrechtsvorschriften.
1) Nach Bearbeitung des Antrages durch den zentralen Support an der virtuellen PH der PPH Eisenstadt wird die PH Oberösterreich über die Vorschläge zu den Anrechnungen und die abzulegenden Lehrveranstaltungen bzw. zu verfassende Bachelorarbeit informiert. (Zulassungsempfehlung) Sie können diesen Vorschlag in Ihrem Studierendenakt einsehen.
2) Aufgrund dieser Empfehlung entscheidet die PH Oberösterreich über Ihre Zulassung zur Nachqualifizierung. Im Rahmen der Erledigung finden auch stichprobenartige Überprüfungen Ihrer Angaben im Kompetenzportfolio statt.
In allen Fällen der Zulassung werden Sie auch aufgefordert den ÖH-Beitrag für das jeweilige Studiensemester zu überweisen. Bitte unbedingt erst nach Aufforderung überweisen!
a) Sollten Sie alle Bedingungen zur Nachqualifizierung (Anerkennung von 30 EC und der Bachelorarbeit) erfüllen, wird sich die PH Oberösterreich bemühen Ihren Antrag rasch zu erledigen und Sie mittels Mail kontaktieren.
b) Sollten Sie noch nicht alle Bedingungen zur Nachqualifizierung erfüllen, wird die PH Oberösterreich Sie über die noch zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Ergänzungsstudiums mittels Mail informieren.
3) Nach Abschluss/Anrechnung aller Module informiert Sie die PH Oberösterreich über den Abschluss des Ergänzungsstudiums und die Modalitäten zur Abholung der Abschlussdokumente.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte: