Mit dem Wintersemester 2018/19 starten wir an der PH OÖ mit dem Masterstudium Sekundarstufe Berufsbildung mit folgenden Schwerpunkten:
Die Schwerpunkte „Diversity“ und „Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz und politische Bildung“ bauen auf alle Bachelorstudien der Sekundarstufe Berufsbildung in gleicher Weise auf. Die Schwerpunkte „Educational Media“ und „Nachhaltigkeitsmanagement in Gesundheit und Ernährung“ bauen auf den facheinschlägigen Bachelorstudien der Sekundarstufe Berufsbildung auf (z. B. Ernährung bzw. DATG mit dem entsprechenden Berufsfeld oder IK bzw. DATG mit dem entsprechenden Berufsfeld).
Gemäß der Übergangsbestimmung des § 82c Hochschulgesetz 2005 setzt die Zulassung zu einem Masterstudium nach Absolvierung eines sechssemestrigen 180 ECTS-Bachelorstudiums (Berufspädagogik) die Erbringung weiterer 60 ECTS-Credits durch die Absolvierung einschlägiger Studien im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule bzw. Fachhochschule oder Universität voraus.
Mit der Erbringung der zusätzlichen 60 ECTS-Credits werden vor allem fachliche Differenzen zwischen dem 180 ECTS-Bachelorstudium und dem 240 ECTS-Bachelorstudium ausgeglichen.
Curriculum Hochschullehrgang zur Erbringung von Studienleistungen im Sinne des § 82 c
Curriculum Masterstudium Sekundarstufe Berufsbildung
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014
Zeitplan Masterstudium 2018/19
Leitlinien zur Erstellung der Masterarbeit für Lehrende und Studierende
Sie haben das Bachelorstudium Lehramt Berufsschulpädagogik oder technisch-gewerbliche Pädagogik (180 ETCS) absolviert und möchten in das Masterstudium Sekundarstufe Berufsbildung (60 ECTS) einsteigen? Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit A:
Sie haben zusätzliche Qualifikationen erworben, die für eine entsprechende Zulassung zum Masterstudium Berufspädagogik anerkannt werden können. Bei einer vollständigen Anrechnung müssen Sie für die Zulassung zum Masterstudium keine weiteren Lehrveranstaltungen absolvieren. Bei einer teilweisen Anerkennung müssen Sie für die verbleibenden ECTS-Credits Lehrveranstaltungen aus dem im Curriculum des Bachelorstudiums der Sekundarstufe Berufsbildung Fachbereich Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe angeführten Lehrveranstaltungen absolvieren und können erst im Anschluss die Zulassung zum Masterstudium beantragen.
Möglichkeit B:
Sie haben keine zusätzlichen Qualifikationen erworben. In diesem Fall müssen Sie Lehrveranstaltungen bzw. Module aus dem Curriculum des Bachelorstudiums der Sekundarstufe Berufsbildung Fachbereich Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe im Ausmaß von 60 ECTS-Credits absolvieren.
Sie haben das Bachelorstudium Lehramt Informations- und Kommunikationspädagogik (180 ETCS) absolviert und möchten in das Masterstudium Sekundarstufe Berufsbildung (60 ECTS) einsteigen? Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit A:
Sie haben zusätzliche Qualifikationen erworben, die für eine entsprechende Zulassung zum Masterstudium Berufspädagogik anerkannt werden können. Bei einer vollständigen Anrechnung müssen Sie für die Zulassung zum Masterstudium keine weiteren Lehrveranstaltungen absolvieren. Bei einer teilweisen Anerkennung müssen Sie für die verbleibenden ECTS-Credits Lehrveranstaltungen aus dem im Curriculum des Bachelorstudiums der Sekundarstufe Berufsbildung Fachbereich Information und Kommunikation angeführten Lehrveranstaltungen absolvieren und können erst im Anschluss die Zulassung zum Masterstudium beantragen.
Möglichkeit B:
Sie haben keine zusätzlichen Qualifikationen erworben. In diesem Fall müssen Sie Lehrveranstaltungen bzw. Module aus dem Curriculum des Bachelorstudiums der Sekundarstufe Berufsbildung Fachbereich Information und Kommunikation im Ausmaß von 60 ECTS-Credits absolvieren.
Basis Bachelor Lehramt Informations- und Kommunikationspädagogik
Sie haben das Bachelorstudium Lehramt Ernährungspädagogik an BMHS (180 ECTS) absolviert und möchten in das Masterstudium Sekundarstufe Berufsbildung (60 ECTS) einsteigen? Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit A:
Sie haben zusätzliche Qualifikationen erworben, die für eine entsprechende Zulassung zum Masterstudium Berufspädagogik anerkannt werden können. Bei einer vollständigen Anerkennung müssen Sie für die Zulassung zum Masterstudium keine weiteren Lehrveranstaltungen absolvieren. Bei einer teilweisen Anerkennung müssen Sie für die verbleibenden ECTS-Credits Lehrveranstaltungen aus den im facheinschlägigen Curriculum angeführten Lehrveranstaltungen absolvieren und können erst im Anschluss die Zulassung zum Masterstudium beantragen.
Möglichkeit B:
Sie haben keine zusätzlichen Qualifikationen erworben. In diesem Fall müssen Sie Lehrveranstaltungen bzw. Module aus dem facheinschlägigen Curriculum des 240 ECTS-Bachelorstudiums der Sekundarstufe Berufsbildung im Ausmaß von 60 ECTS-Credits absolvieren.
Studienverlauf
1. Semester | Pflichtmodul Perspektiven aus der Berufsbildungsforschung 6 ECTS-Credits | Pflichtmodul Schwerpunkt Modul I 12 ECTS-Credits | Wahlpflichtmodul
6 ECTS-Credits | Mastermodul (Masterarbeit und Masterprüfung)
24 ECTS-Credits (21 + 3) |
2. Semester | Pflichtmodul Schwerpunkt 12 ECTS-Credits |
Modulübersicht
Kurzz. | Modultitel | Sem. | MA | SWSt. | BWG | FD | FW | PPS | ∑ |
MBB | Perspektiven aus der Berufsbildungsforschung | 1. | PM | 4 | 2 | 2 | 2 |
| 6 |
| Gewählter Schwerpunkt Modul I | 1. | PM | 7 |
| 6 | 6 | 5 | 12 |
| Gewählter Schwerpunkt Modul II | 2. | PM | 7 |
| 6 | 6 | 5 | 12 |
MM | Mastermodul | 1./2. | PM | 2 |
|
|
|
| 24 |
| Wahlpflichtmodul | 1./2. | WPM | 4 |
| 2 | 4 |
| 6 |
| 24 | 2 | 14 | 18 | 10 | 60 |
PFLICHTMODUL (6 ECTS):
WAHLPFLICHTMODULE (6 ECTS):
SCHWERPUNKTMODULE (24 ECTS):
Educational Media
Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz und politische Bildung
Diversity
Nachhaltigkeitsmanagement in Gesundheit und Ernährung
MASTERMODUL (24 ECTS):
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Masterstudium melden Sie sich gleichzeitig zum Erweiterungsstudium (Hochschullehrgang zur Erbringung von Studienleistungen im Sinne des §82c HG idgF) an. Die Zulassung zum Masterstudium kann nur im Rahmen des Hochschullehrgangs erfolgen – auch wenn Sie keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen müssen.
Anrechnungen Zulassung Masterstudium
Ausfüllhilfe für die Anrechnungen zur Zulassung für den Hochschullehrgang § 82c HG 2005
Den Antrag auf Zulassung senden Sie bitte mit der Auflistung der „Anrechnungen Zulassung Masterstudium“ inkl. Teilnahmebestätigungen an: lisa.vozic@ph-ooe.at
Wichtiger Hinweis: Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die bereits für die Nachqualifizierung zum Bachelor of Education verwendet wurden, können nicht mehr als Nachweis für die Zulassungsvoraussetzung herangezogen werden!
Berufsschulpädagogik:
OStR Prof. Franz Lauber, MSc
Tel.: +43 732 7470-7058
franz.lauber@ph-ooe.at
Technisch-gewerbliche Pädagogik:
Prof. Mag. Dr. Wolfgang Sipos, BEd MBA
Tel.: +43 732 7470-7154
wolfgang.sipos@ph-ooe.at
Ernährungspädagogik:
Prof. Mag. Karin Lindner, MAS MSc
Tel.: +43 732 7470-7393
karin.lindner@ph-ooe.at
Informations- und Kommunikationspädagogik:
Prof. Franziska Wiesinger, BEd MSc
Tel.: +43 732 7470-7043
franziska.wiesinger@ph-ooe.at