Die Achtsamkeit gegenüber Diskriminierungen jeglicher Art ist an der PH OÖ gemäß Gleichbehandlungsgebot (§4 B-GlBG) und Frauenförderungsgebot (§11 B-GlBG) vorgeschrieben. Zur Verfügung stehen hier die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und die Gender-Beauftragten, welche mit teilweise verzahnten Interessen für diese Themen ansprechbar sind, andererseits auch klar zu unterscheidende Aufgaben erfüllen.1
Die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen werden an der PH OÖ durch das Hochschulkollegium für eine Funktionsperiode von drei Jahren gewählt. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen stellt ein beschlussfähiges Kollegialorgan dar, ist vom Rektorat bei Personalentscheidungen einzubinden und ist Anlaufstelle für Probleme betreffend (Un-)Gleichbehandlung oder Antidiskriminierung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen soll der Diskriminierung von Hochschulangehörigen betreffend Geschlecht, auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenwirken und die Angehörigen und Organe der Pädagogischen Hochschule in diesen Angelegenheiten beraten und unterstützen. [vgl. HSG 2005, §21 (2)]
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1) Die Gender Mainstreaming-Beauftragten sind durch das Rektorat beauftragt und arbeiten nach der Strategie des Gender Mainstreaming [HSG 2005, §9 (8)] präventiv (nicht nur korrektiv) gegen die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern.
Für allgemeine Fragen betreffend Diversität an der PH OÖ kontaktieren Sie bitte die Service- und Koordinationsstelle für Fragen der Diversität:
https://ph-ooe.at/diversitaet.html
Hier kommen Sie direkt zur Seite der Gender Beauftragten der PHOÖ: https://ph-ooe.at/genderbeauftragte.html
Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Vorsitzende: Mag.a Dr.in Hirschenhauser Katharina | |
Stellvertreter: De Jong Niels, BEd MA | |
Lehrende | Ersatzmitglieder |
PD Mag.a Dr.in Katharina Hirschenhauser | Mag. Thomas Wahlmüller, MA |
Mag.a Dr.in Karin Stöger | Mag.a Brigitte Neuböck-Hubinger, BEd |
Ingrid Breitwieser, Dipl. Päd. | Mag. Dr. Jakob Feyerer |
Niels de Jong, BEd, MA | Gregor Steinbeiß, BEd, BEd, MA |
Dr.in Marion Döll | Klaudia Lettmayr, BEd, MSc |
Verwaltungspersonal | Ersatzmitglieder: |
Claudia Pilz | Sumeja Alili |
Melitta Stütz | Natasa Bajric |
Studierendenvertretung (ÖH) | |
Katja Aumayr | |
Laura Ernst |
Seit 1993 gibt es das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Dieses gilt - mit
Ausnahme des Frauenförderungsteiles - für Frauen und Männer im Bundesdienst.
Weitere Informationen:
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (BGBl. Nr. 100/1993 i.d. F. BGBl. I Nr. 53/2007)
Sprachliche Gleichbehandlung
Leitfaden für gendergerechte Sprache der PH OÖ
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Bildung
Hochschulgesetz 2005 (Fassung vom 12.06.2017)
Satzung der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite besitzt keine Rechtsverbindlichkeit. Die ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung des Hochschulgesetzes 2005.
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GenderOpen Repositorium der Humboldt-Universität Berlin - Info hier unten dran! Eine Fundgrube für spezifische Literatur und Fördertöpfe zu Genderthemen...
https://www.gender.hu-berlin.de/de/forschung/repositorium
Eine gute Aktionsmöglichkeit für die Schule ist der "Genderatlas". Dieser will forschendes Lernen und empirisches Arbeiten fördern. Er baut auf dem genderATlas Österreich auf, der verschiedene Themen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Form von Karten visualisiert. Für die Nutzung in Schulen und durch SchülerInnen wurden neun Beiträge so aufbereitet, dass eigenständiges Forschen angeregt und ermöglicht wird. Hinweise zur Nutzung – etwa für vorwissenschaftliche Arbeiten – finden sich im Tutorial.