Studium und Prüfungswesen

Öffnungszeiten

Montag                                                    8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                                 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch                                                8:00 bis 12:00 Uhr
                                                                    13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag                                           8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag                                                     8:00 bis 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit für externe Anrufe

Montag                                                    9:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag                                                 9:00 bis 11:00 Uhr
                                                                    13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch                                                9:00 bis 11:00 Uhr
Donnerstag                                           9:00 bis 11:00 Uhr
                                                                    13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag                                                     9:00 bis 11:00 Uhr

 

Serviceangebote

Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung der Anträge. Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.

Wir bearbeiten:

Erlass der Studiengebühren

Antrag auf Erlass der Studiengebühren:

  • Frist: Der Antrag muss bis einen Tag vor Semesterbeginn eingereicht werden.
  • Erlass für Wintersemester: 30.09
  • Erlass für Sommersemester: 28.02./29.02

Für die Bearbeitung Ihres Antrags muss der Grund nachgewiesen werden. Bitte legen Sie dafür folgende Dokumente bei:

  • Bei Krankheit, einer vorübergehenden Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Schwangerschaft: Fachärztliche Bestätigung
  • Bei Betreuungspflichten von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel der oder des Studierenden, Meldezettel des Kindes, wobei die angegebene Adresse mit der Adresse der oder des Studierenden übereinstimmen muss und eine eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden, dass das Kind von ihr oder von ihm betreut wird
  • Bei einer gleichartige Betreuungspflicht: eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden, dass die zu Betreuende oder der zu Betreuende von ihr oder von ihm betreut wird
  • Bei einer anderen Begründung können Sie die Nachweise dem Antrag entnehmen.

Erstattung der Studiengebühren

Antrag für die Erstattung der Studiengebühren:

  • Frist: Der Antrag muss im Semester gestellt werden.
  • Studiengebühr vom Wintersemester: 28.02/29.02
  • Studiengebühr vom Sommersemester: 30.09

Beurlaubungen

Antrag auf Beurlaubung:

  • Frist: Der Antrag muss bis zum Semesterbeginn eingereicht werden.
  • Beurlaubung für das Wintersemester: 01.08.-01.10
  • Beurlaubung für das Sommersemester: 01.01.-01.03 

Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines Beurlaubungsgrundes gemäß Abs. 1 Z 2 bis 4 und 6 UG kann die Beurlaubung auch während des Semesters beantragt werden.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags muss der Grund nachgewiesen werden. Bitte legen Sie dafür folgende Dokumente bei:

  • Bei Krankheit, einer vorübergehenden Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Schwangerschaft: Fachärztliche Bestätigung
  • Bei Betreuungspflichten von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel der oder des Studierenden, Meldezettel des Kindes, wobei die angegebene Adresse mit der Adresse der oder des Studierenden übereinstimmen muss und eine eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden, dass das Kind von ihr oder von ihm betreut wird
  • Bei einer gleichartige Betreuungspflicht: eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden, dass die zu Betreuende oder der zu Betreuende von ihr oder von ihm betreut wird
  • Bei anderen Gründen bitten wir um eine schriftliche Erläuterung, bzw. um Dokumente, welche Ihre Situation belegen können
     

Nachqualifizierung

Die Nachqualifizierung gemäß HG § 65a ist mit Ablauf des 30. September 2025 nicht mehr möglich.


Gerne sind wir unter studienabteilung@ph-ooe.at für Sie erreichbar.
Wir bitten Sie, bei Anfragen Ihre Matrikelnummer anzugeben.
 

Abteilungsleiterin

Julia Mayer
Tel.: +43 732 7470-7681

Sachbearbeiter*in

Jonas Vater
Tel.: +43 732 7470-7691
Ana Marjanović
Tel.: +43 732 7470-7735

 

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