Studium und Prüfungswesen
Aufgrund der aktuellen Umbauarbeiten findet in der Studienabteilung nur eingeschränkter Betrieb statt. Bitte wenden Sie sich an den Infopoint.
Gesonderte Öffnungszeiten
Die Studienabteilung ist vom 23.12.2024 bis 31.12.2024 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage!
Öffnungszeiten
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit für externe Anrufe
Montag 9:00 bis 11:00 Uhr |
Dienstag 9:00 bis 11:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr |
Mittwoch 9:00 bis 11:00 Uhr |
Donnerstag 9:00 bis 11:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr |
Serviceangebote
Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung der Anträge. Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.
Wir bearbeiten:
Leistungsstipendium
Erlass der Studiengebühren
Antrag auf Erlass der Studiengebühren:
- Frist: Der Antrag muss bis einen Tag vor Semesterbeginn eingereicht werden.
- Erlass für Wintersemester: 30.09
- Erlass für Sommersemester: 28.02./29.02
Erstattung der Studiengebühren
Antrag für die Erstattung der Studiengebühren:
- Frist: Der Antrag muss im Semester gestellt werden.
- Studiengebühr vom Wintersemester: 28.02/29.02
- Studiengebühr vom Sommersemester: 30.09
Beurlaubungen
- Frist: Der Antrag muss bis zum Semesterbeginn eingereicht werden.
- Beurlaubung für das Wintersemester: 01.08.-01.10
- Beurlaubung für das Sommersemester: 01.01.-01.03
Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines Beurlaubungsgrundes gemäß Abs. 1 Z 2 bis 4 und 6 UG kann die Beurlaubung auch während des Semesters beantragt werden.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags muss der Grund nachgewiesen werden. Bitte legen Sie dafür folgende Dokumente bei:
- Bei Krankheit, einer vorübergehenden Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Schwangerschaft: Fachärztliche Bestätigung
- Bei Betreuungspflichten von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel der oder des Studierenden, Meldezettel des Kindes, wobei die angegebene Adresse mit der Adresse der oder des Studierenden übereinstimmen muss und eine eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden, dass das Kind von ihr oder von ihm betreut wird
- Bei einer gleichartige Betreuungspflicht: eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden, dass die zu Betreuende oder der zu Betreuende von ihr oder von ihm betreut wird
- Bei anderen Gründen bitten wir um eine schriftliche Erläuterung, bzw. um Dokumente, welche Ihre Situation belegen können
Gerne sind wir unter studienabteilung@ph-ooe.at für Sie erreichbar.
Wir bitten Sie, bei Anfragen Ihre Matrikelnummer anzugeben.
Abteilungsleiterin |
Julia Mayer Tel.: +43 732 7470-7681 |
Sachbearbeiter*in |
Jonas Vater Tel.: +43 732 7470-7691 |
Ana Marjanović Tel.: +43 732 7470-7735 |