PH-OÖ

Rückblick zur Fortbildungsveranstaltung „Gewalt – Mobbing – Sucht: die Polizei klärt auf und gibt Tipps“ vom 10. April 2024 in der PH OÖ

Legale Sucht-Substanzen sind Koffein, Nikotin/Tabak, Alkohol oder Lösungsmittel. Illegale Substanzen unterscheiden sich in Bewusstsein täuschende (Cannabis, LSD, Designerdrogen …), anregende (Ecstasy, Kokain, Crack …) und dämpfende (Schlafmohn, Morphin, Rohopium …) Stoffe.

Die Wirkung der einzelnen Drogen ist sehr unterschiedlich. So kann sich bei Ecstasy nach einer Euphorie Niedergeschlagenheit oder schwere Depression breit machen. Opioide hingegen wirken beruhigend, einschläfernd oder schmerzlindernd.

Die Merkmale einer Sucht reichen vom Kontrollverlust, über Entzugserscheinungen, bis zu Toleranzentwicklungen.

Der Strafrahmen für illegale Drogen erstreckt sich von Freiheitsstrafen, die bis zu einem Jahr betragen, bis hin zu Geldstrafen. Eine Erhöhung des Strafrahmens kann sich ergeben, wenn Minderjährige beteiligt sind. Milder fallen die Strafen aus, wenn die Substanzen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verwendet werden.

Stellt sich heraus, dass ein Schüler in der Schule ein illegales Suchtmittel gebraucht, so muss die Schulleitung die Eltern informieren und den Schularzt einschalten. Der Schüler kann daraufhin zu „gesundheitsbezogenen Maßnahmen“ verpflichtet werden. Bei einer Verweigerung muss die zuständige Gesundheitsbehörde informiert werden. Maßnahmen können unter anderem eine ärztliche Überwachung oder eine psychosoziale Beratung sein.

Die drei häufigsten Süchte in Österreich sind Nikotin (1 Mio. Abhängige), Kaufsucht (800.000) und Alkohol (375.000).

Claudia Lengauer-Baumkirchner

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Rückblick zur Fortbildungsveranstaltung „Gewalt – Mobbing – Sucht: die Polizei klärt auf und gibt Tipps“ vom 10. April 2024 in der PH OÖ

Legale Sucht-Substanzen sind Koffein, Nikotin/Tabak, Alkohol oder Lösungsmittel. Illegale Substanzen unterscheiden sich in Bewusstsein täuschende (Cannabis, LSD, Designerdrogen …), anregende (Ecstasy, Kokain, Crack …) und dämpfende (Schlafmohn, Morphin, Rohopium …) Stoffe.

Die Wirkung der einzelnen Drogen ist sehr unterschiedlich. So kann sich bei Ecstasy nach einer Euphorie Niedergeschlagenheit oder schwere Depression breit machen. Opioide hingegen wirken beruhigend, einschläfernd oder schmerzlindernd.

Die Merkmale einer Sucht reichen vom Kontrollverlust, über Entzugserscheinungen, bis zu Toleranzentwicklungen.

Der Strafrahmen für illegale Drogen erstreckt sich von Freiheitsstrafen, die bis zu einem Jahr betragen, bis hin zu Geldstrafen. Eine Erhöhung des Strafrahmens kann sich ergeben, wenn Minderjährige beteiligt sind. Milder fallen die Strafen aus, wenn die Substanzen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verwendet werden.

Stellt sich heraus, dass ein Schüler in der Schule ein illegales Suchtmittel gebraucht, so muss die Schulleitung die Eltern informieren und den Schularzt einschalten. Der Schüler kann daraufhin zu „gesundheitsbezogenen Maßnahmen“ verpflichtet werden. Bei einer Verweigerung muss die zuständige Gesundheitsbehörde informiert werden. Maßnahmen können unter anderem eine ärztliche Überwachung oder eine psychosoziale Beratung sein.

Die drei häufigsten Süchte in Österreich sind Nikotin (1 Mio. Abhängige), Kaufsucht (800.000) und Alkohol (375.000).

Claudia Lengauer-Baumkirchner

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Legale Sucht-Substanzen sind Koffein, Nikotin/Tabak, Alkohol oder Lösungsmittel. Illegale Substanzen unterscheiden sich in Bewusstsein täuschende (Cannabis, LSD, Designerdrogen …), anregende (Ecstasy, Kokain, Crack …) und dämpfende (Schlafmohn, Morphin, Rohopium …) Stoffe.

Die Wirkung der einzelnen Drogen ist sehr unterschiedlich. So kann sich bei Ecstasy nach einer Euphorie Niedergeschlagenheit oder schwere Depression breit machen. Opioide hingegen wirken beruhigend, einschläfernd oder schmerzlindernd.

Die Merkmale einer Sucht reichen vom Kontrollverlust, über Entzugserscheinungen, bis zu Toleranzentwicklungen.

Der Strafrahmen für illegale Drogen erstreckt sich von Freiheitsstrafen, die bis zu einem Jahr betragen, bis hin zu Geldstrafen. Eine Erhöhung des Strafrahmens kann sich ergeben, wenn Minderjährige beteiligt sind. Milder fallen die Strafen aus, wenn die Substanzen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verwendet werden.

Stellt sich heraus, dass ein Schüler in der Schule ein illegales Suchtmittel gebraucht, so muss die Schulleitung die Eltern informieren und den Schularzt einschalten. Der Schüler kann daraufhin zu „gesundheitsbezogenen Maßnahmen“ verpflichtet werden. Bei einer Verweigerung muss die zuständige Gesundheitsbehörde informiert werden. Maßnahmen können unter anderem eine ärztliche Überwachung oder eine psychosoziale Beratung sein.

Die drei häufigsten Süchte in Österreich sind Nikotin (1 Mio. Abhängige), Kaufsucht (800.000) und Alkohol (375.000).

Claudia Lengauer-Baumkirchner