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Primarstufe

Masterstudium

Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums "Lehramt an Volksschulen"(alt) sowie des Bachelorstudiums "Lehramt für Sonderschulen" (alt) 60 ECTS, die durch die Absolvierung einschlägiger Studien im Rahmen der Aus- und Weiterbildung an der Pädagogischen Hochschule abgedeckt werden können. Das Aufbaustudium von Volksschule auf Sonderschule oder von Sonderschule auf Volksschule deckt diese 60 ECTS ebenfalls ab.

Falls bereits zusätzliche Qualifikationen erworben wurden, die unter die Anrechnungsmöglichkeiten (siehe unten) fallen, werden diese berücksichtigt. 
WICHTIG: Es können nur Lehrveranstaltungen angerechnet werden, die an einer "Postsekundären Bildungseinrichtung" gem. § 51 Abs. 2 Z. 1 UG, d.h. Universitäten, Pädagogischen Hochschulen/Akademien, Fachhochschulen oder vergleichbaren Institutionen erfolgreich abgelegt wurden.

Überblick

Zeitstruktur Masterstudium alt/neu

Nachfolgend sind die Rahmenzeiten angeführt. Der genaue Plan entsteht durch die Inskription.  

  • dienstags, 16:30 - 20:45, fallweise online-Lehrveranstaltungen
  • donnerstags, 17.30 - 20.45, fallweise (bis 21:30) online-Lehrveranstaltungen
  • freitags, 14:00 – 20:45, fallweise bis 21:30 Uhr
  • samstags 08:00 – 16:30, fallweise bis 19:00 Uhr 

Die Herbstferienwoche ist eine Präsenzwoche für beide Masterstudien (auslaufend und neu).

Präsenzzeiten für die Masterstudien - Studienjahr 2026/27.

Voranmeldung Masterstudium Primarstufe WS 2026/27

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