Sekundarstufe Allgemeinbildung

Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe

Die Pädagogische Hochschule OÖ bietet den Hochschullehrgang Quereinstieg an, der zum Unterrichten an Schulen der Sekundarstufe Allgemeinbildung in einem Unterrichtsfach befähigt.
Diese Quereinstiegsstudien ergänzen ein bereits absolviertes facheinschlägiges Studium in pädagogisch-didaktischer Hinsicht und bieten bildungswissenschaftliche, fachdidaktische und praktische Lehrveranstaltungen.

Überblick

Voraussetzung für das Studium

Möglichkeiten für einen Quereinstieg in den Beruf als Lehrerin bzw. Lehrer

  • Ein abgeschlossenes, fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Umfang von mindestens 180 EC (Bachelorniveau).
  • Im Unterrichtsfach Mathematik wäre ein fachlich geeignetes Studium z. B. Betriebswirtschaft; ein facheinschlägiges Studium wäre das Diplomstudium Mathematik.

Bei Fragen zum Lehrerbedarf bzw. welche Studienrichtungen anerkannt werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bildungsdirektion. Bitte erkundigen Sie sich bei den Ansprechpatner*innen der Bildungsdirektion OÖ:

Kontakte der Bildungsdirektion OÖ
Dienstrechtliche FragenLehrpersonal
Bereich APS
Mag.a Brigit Ritzberger,
Brigit.Ritzberger@bildung-ooe.gv.at
+43 732 7071 - 1141
Mag.a Astrid Schützenhofer-Dietl
Astrid.Schuetzenhofer-Dietl@bildung-ooe.gv.at
+43 732 7071 - 1261
Bereich Höhere Schulen
HR Dr. Johannes Ebner
Johannes.Ebner@bildung-ooe.gv.at
+43 732 7071 - 3371
Martin Schöllhammer
Martin.Schoellhammer@bildung-ooe.gv.at
+43 732 7071 - 3141

Eine nach dem Studium liegende, fachlich geeignete Berufspraxis im Ausmaß von mindestens 3 Jahren - beispielweise eine Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei oder bei der Personalauswahl in einem Personalberatungsunternehmen, eine Tätigkeit als Statistiker oder Ähnliches.

Ein positiver Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens für den Quereinstieg Allgemeinbildung.

Beispiele zur Orientierung:

Sie arbeiten beispielsweise bereits seit einigen Jahren als

  • Qualitätsmanger*in im Bankbereich, möchte das praktische Wissen nun in die Schule bringen und überlegt deshalb Mathematiklehrer*in zu werden.
  • Dolmetscher*in, möchte junge Menschen als Englischleher*in begeistern.
  • Chemiker*in, möchte das praktische Wissen nun als Chemielehrer*in weitergeben.
  • Kunsthistoriker*in , möchte sich kreativ im Fachbereich Kunst und Gestaltung ausleben.
  • Musikmanager*in, möchte jungen Menschen als Musiklehrer*in begeistern
  • Journalist*in, möchte Jugendliche in Deutsch unterrichten
  • Künstler*in bzw. in den Bereichen Kunst und Kultur tätig und möchte als Lehrer*in junge Menschen für das Fach Technik und Design begeistern

Anmeldung zum Studium

Der Weg in den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung

Folgende Schritte sind zu absolvieren, wenn Sie ab dem Schuljahr 2025/26 unterrichten möchten:

1) Über das Portal Get your teacher (https://bewerbung.bildung.gv.at/) sind alle angegebenen erforderlichen Dokumente für das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg (EV-QE) hoch zu laden: Erforderliche Dokumente für das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg (EV-OE) 

Ein Hochladen von Dokumenten über das Portal ist laufend möglich.

2) Wurden die Anforderungen erfüllt, erfolgt die Einladung zum Online Assessment.

3) Nach Bestehen des Online Assessment, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

4) Haben Sie das 3-stufige Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen, erhalten Sie bei positivem Abschluss Ihr Zertifikat der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ).

5) Sie bewerben sich über die jeweilige Bildungsdirektion für eine ausgeschriebene Stelle als Lehrer*in.

6) Mit Beginn einer Anstellung an einer Schule haben Sie, abhängig vom Dienstantritt, entweder 5 Jahre (Dienstantritt vor dem 1. September 2023) oder 8 Jahre (Dienstantritt nach dem 1. September 2023) Zeit, den Hochschullehrgang Quereinstieg, neben Ihrer Tätigkeit als Lehrer*in zu absolvieren.

7) Der nächste Hochschullehrgang Quereinstieg an der Pädagogischen Hochschule OÖ startet im Herbst 2025/26. Detaillierte Fragen und Antworten zum Hochschullehrgang Quereinstieg, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie HIER!

Weitere Informationen

Anerkennungen

Anerkennungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.

Bitte beachten Sie: Detaillierte Auskünfte zur Anerkennung können erst nach der Zulassung zum HLG beantwortet werden.

Individuelle Fragen richten Sie nach der Zulassung an E-Mail: anerkennung-quereinstiegsekab@ph-ooe.at.


FAQ Videos: Zulassung zum Hochschullehrgang/außerordentlichen Masterstudium

FAQ Videos: Hochschullehrgang und außerordentliches Masterstudium Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach

FAQ Videos: Anerkennungen

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