PH-OÖ

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Die Achtsamkeit gegenüber Diskriminierungen jeglicher Art ist an der PH OÖ gemäß Gleichbehandlungsgebot (§ 4 B-GlBG) und Frauenförderungsgebot (§ 11 B-GlBG) vorgeschrieben. Zur Verfügung stehen hier die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und die Gender-Beauftragten, welche mit teilweise verzahnten Interessen für diese Themen ansprechbar sind, andererseits auch klar zu unterscheidende Aufgaben erfüllen.1

Die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen werden an der PH OÖ durch das Hochschulkollegium für eine Funktionsperiode von drei Jahren gewählt. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen stellt ein beschlussfähiges Kollegialorgan dar, ist vom Rektorat bei Personalentscheidungen einzubinden und ist Anlaufstelle für Probleme betreffend (Un-)Gleichbehandlung oder Antidiskriminierung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen soll der Diskriminierung von Hochschulangehörigen betreffend Geschlecht, auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenwirken und die Angehörigen und Organe der Pädagogischen Hochschule in diesen Angelegenheiten beraten und unterstützen. [vgl. HSG 2005, § 21 (2)] 

 

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1) Die Gender Mainstreaming-Beauftragten sind durch das Rektorat beauftragt und arbeiten nach der Strategie des Gender Mainstreaming [HSG 2005, §9 (8)] präventiv (nicht nur korrektiv) gegen die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern.

Für allgemeine Fragen betreffend Diversität an der PH OÖ kontaktieren Sie bitte die Service- und Koordinationsstelle für Fragen der Diversität:
https://ph-ooe.at/diversitaet
Hier kommen Sie direkt zur Seite der Gender Beauftragten der PHOÖ:
https://ph-ooe.at/ph-ooe/ueber-uns/organisation/genderbeauftragte

Die Pädagogische Hochschule Oberösterreich nimmt am Audit hochschuleundfamilie teil: https://ph-ooe.at/hochschuleundfamilie

Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (Funktionsperiode 2024 -2027):

Vorsitzende: Prof. Mag. Thomas Wahlmüller
Stellvertreter: Dr.in Nora Cechovsky, BSc., MSc.
LehrendeErsatzmitglieder
Dr.in Sabine ReindMag. Dipl.Ing. Robert Moosbrugger, BSc.
Dr.in Erzsebet MatthesMichaela Schinko, MEd., BEd., BEd.
Mag.a Simone Liane Schäfer, BEd.Prof. Florian Moitzi, MEd., BEd.
  
VerwaltungspersonalErsatzmitglieder:
Jasmin KemptnerAnastasios Spinos
Julian HoteaMosiner Noor, Jonas Vater
Studierendenvertretung (ÖH) Ersatzmitglieder:
Lea EichbergerLama Alisamy
Leonie FuchsbergerMichael Fürthaller

Seit 1993 gibt es das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Dieses gilt - mit

Ausnahme des Frauenförderungsteiles - für Frauen und Männer im Bundesdienst.

Weitere Informationen:

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (BGBl. Nr. 100/1993 i.d. F. BGBl. I Nr. 53/2007)

Hochschulgesetz 2005

Leitfaden für gendergerechte Sprache der PH OÖ

Zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen der PH OÖ

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite besitzt keine Rechtsverbindlichkeit. Die ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung des Hochschulgesetzes 2005.

 

Diverse Ressourcen

Das BMBWF bietet an der JKU eine kostenlose psychologische Studierendenberatung für Studierende aller Hochschulen an. Die Angebote können auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden. Die Beratungsstelle hilft Studierenden bei der Bewältigung des Studiums und Problemen in der Studienzeit. Alle Infos finden Sie hier.

Mobbing(präventions)berater/innen des BMBWF: Ansprechpersonen der PHOÖ für Mobbing finden Sie hier auf den Seiten 9 und 10.

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