Institut für Diversität und Inklusion

Inklusive Pädagogik

„Inklusive Bildung kann als Einsatz verstanden werden, der auf den Aufbau einer Gesellschaft, an der alle Personen gleichberechtigt teilhaben können und niemand ausgeschlossen wird, abzielt [..] Dementsprechend soll Schule Kinder und Jugendliche dazu befähigen, sich an der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft zu beteiligen. In Schulen sollen daher ein ermächtigendes Verständnis von Differenz erlernt, Barrieren abgebaut und Lernprozesse in einer Art und Weise gestaltet werden, die den Bedürfnissen der Lerner*innen Rechnung trägt. Als Gegenspielerin zu ableistischen Normen von Schule strebt Inklusive Bildung eine Befähigung an, die an den individuellen Lerndispositionen der Schüler*innen anknüpft und dabei auf fähigkeitsbezogene Hierarchisierungen verzichtet.“ (Buchner 2023, 265).

„Inklusion soll damit in besonderer Weise die Akzeptanz von Unterschieden in der Schule betonen, wodurch neben Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auch solche mit anderen Benachteiligungen ins Blickfeld geraten“, die z. B. auf Grund von Geschlecht, sozialer Herkunft, spezifischen Lebensbedingungen und/oder Kultur entstehen können (Werning& Avci-Werning, 2015, S. 16 f.).

Eine inklusive Pädagogik ist somit eine Pädagogik für alle Schülerinnen und Schüler und gerade keine Sonderpädagogik, auch wenn in inklusiven Lerngruppen entsprechende Kompetenzen u. U. benötigt werden“ (Textor, 2015, S. 30).

Die Ermöglichung diskriminierungsfreier Partizipation am allgemeinen Schulsystem ist menschenrechtlich verankert. 2006 verabschiedeten die Vereinten Nationen das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities). Konvention der Vereinten Nationen (VN-Behindertenrechtskonvention bzw. VN-BRK) wurde 2008 von Österreich 2009 ratifiziert. Diese Konvention stellt eine rechtlich verbindliche Grundlage für die Republik Österreich dar. „Integration appellierte an den guten Willen, an Humanität und an Freiwilligkeit; Inklusion stellt sich nicht zur Diskussion und beruft sich auf ein einklagbares Recht“ (Wocken, 2010, S. 219). Der Artikel 24 (Bildung) dieser VN-BRK hat für die Schulpraxis, Bildungspolitik und Erziehungswissenschaft zentrale Bedeutung: Hier können Sie diesen Artikel nachlesen.

Ziele der Inklusiven Pädagogik

Die Umsetzung der Ziele Inklusiver Pädagogik findet in Schüler:in-Schüler:in- und Lehrer:in-Schüler:in-Interaktionen, der Unterrichtsplanung-, -durchführung und -evaluation sowie Beratung und Team-Teaching in multiprofessionellen Teams in Schulen statt. Inklusiv arbeitende Lehrkräfte können individuell einzelne Schüler:innen im Unterricht unterstützen, Lehrkräfte bei der Entwicklung und Erprobung neuer Unterrichtsmethoden begleiten und auch bei Schulentwicklungsprozessen beraten.

Schulische Inklusion betrifft daher Lehramtsstudierende, Lehrkräfte und Schulleitungen gleichermaßen. Denn inklusiv ist eine Schule, die allen Personen unabhängig von bestimmten Merkmalen, Eigenschaften oder Zuschreibungen wie Herkunft, Sprache oder Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu Erziehung, Bildung und Unterricht ermöglicht. Schulische Inklusion bezieht sich also nicht nur auf Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, sondern auf alle Kinder und Jugendliche. Die Perspektive einer Inklusiven Pädagogik bedeutet gleichzeitig, dass alle Lehrkräfte unabhängig von Schulform und Unterrichtsfach in die Situation kommen können, Schüler:innen mit Behinderungen zu unterrichten. Das Menschenrecht auf Inklusion bringt umfassende schulstrukturelle Entwicklungen mit sich und erfordert grundlegende didaktische, professionelle und institutionelle Veränderungen und Bedingungen. Das Studium der Inklusiven Pädagogik soll Sie dazu qualifizieren, diese Entwicklungen und Veränderungen mitzugestalten, zu begleiten und zu evaluieren.

Inklusive Didaktik (Video)

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