Hochschulkollegium

Aufgaben und Zuständigkeiten

Laut § 17 Abs. 1 HG 2005 obliegen neben den durch andere gesetzliche Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnissen dem Hochschulkollegium folgende Aufgabenbereiche:

  1. Stellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung),

  2. Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung der*des Rektor*in,

  3. Stellungnahme bei Wiederbestellung von amtierenden Rektor*innen (§ 13 Abs. 4 HG 2005),

  4. Stellungnahme zum Vorschlag der*des Rektor*in betreffend die Bestellung der Vizerektor*innen durch die*den zuständige Bundesminister*in,

  5. Wahl eines Mitglieds des Hochschulrates (§ 12 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 Z 4 HG 2005) und Mitteilung des Ergebnisses der Wahl an die*den zuständige Bundesminister*in,

  6. Stellungnahme bei der Abberufung der*des Rektor*in oder der*des Vizerektor*in,

  7. Erlassung des Curriculums und der Prüfungsordnung sowie deren Änderungen,

  8. Beratung in pädagogischen Fragen,

  9. Stellungnahme zu Beschwerden und Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 14 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, bei Beschwerden in Studienangelegenheiten, welche im Fall der Vorlage an das Verwaltungsgericht der Beschwerde anzuschließen ist,

  10. Erlassung näherer Bestimmungen über Beginn und Ende der lehrveranstaltungsfreien Zeit,

  11. Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und

  12. Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums.

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