Rahmenbedingungen/organisatorische Hinweise

Seminarverpflichtungen
  • Sollten Sie aus wichtigen Gründen an einer Seminarteilnahme verhindert sein, melden Sie sich rechtzeitig über die Direktion an der Pädagogischen Hochschule ab. Für die Stornierung Ihres Zimmers am Seminarort sind Sie selbst verantwortlich!
    Wenn Sie sich erst zu Seminarbeginn entschließen täglich heimzufahren, müssen Sie die Nächtigungskosten selbst bezahlen.

  • Falls Sie grundsätzlich täglich vom Seminarort nach Hause fahren möchten, können Sie diese Fahrten nicht in Rechnung stellen.

  • Mit der Anmeldung zu einem Seminar verpflichten Sie sich, während der gesamten Dauer der Fortbildungsveranstaltung (einschließlich eventueller Abendeinheiten) anwesend zu sein. Teilnehmer/innen, die unentschuldigt fehlen oder frühzeitig das Seminar verlassen, werden durch den SeminarleiterIn der Pädagogischen Hochschule gemeldet und müssen eventuell anfallende Aufenthaltskosten selbst tragen. Außerdem wird die Direktion der Schule durch die Pädagogische Hochschule von der Nichtteilnahme verständigt.

  • Sollten Sie verspätet zu einem Seminar kommen, sorgen Sie bitte selbst dafür, dass Sie sich auf der Unterschriftenliste eintragen können (vollständige persönliche Unterschrift sowie eine Paraphe - Namenskürzel, keine Kreuze, Häkchen etc.! - für tatsächlich konsumierte Leistungen). Seminarteilnehmer/innen, die auf der Unterschriftenliste fehlen und sich nicht rechtzeitig an der PH abgemeldet haben, werden ebenfalls der Direktion ihrer Schule gemeldet.

Reiserechnung

  • Bei Veranstaltungen der Pädagogischen Hochschule erfolgt die Vergütung der Reisegebühren entweder nach der Reisegebührenverordnung (RGV) oder nach der Heimverrechnung (HV).
  • Eintägige Veranstaltungen werden nach RGV oder - sofern sinnvoll - nach HV, Exkursionen (ausgenommen Reisekosten) grundsätzlich nach RGV abgerechnet. Auslandsexkursionen werden gemäß den Bestimmungen des bm:ukk verrechnet (Dienstreiseantrag-Ausland).
  • Den entsprechenden Modus für die Reiserechnungslegung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung.
    • Bei mehrtägigen Seminaren in Linz mit Abrechnung nach RGV haben die Teilnehmer/innen grundsätzlich selbst für eine Übernachtungsmöglichkeit zu sorgen.
      • Fahrtkosten können nach RGV nur im Gegenwert einer ÖBB Business Card 2. Klasse vergütet werden. Die Vergütung der Fahrtkosten für den eigenen PKW nach dem amtlichen Kilometergeld ist nicht möglich.
      • Bei Seminaren, die nachmittags ab 14:00 Uhr beginnen, beginnt die Heimverrechnung normalerweise mit dem Abendessen, bei solchen, die bis 17:00 Uhr dauern, endet die Heimverrechnung mit dem Mittagessen und es können keine zusätzlichen Tagesgebühren verrechnet werden. Bei Seminaren, die um 9:00 Uhr vormittags beginnen und über Heimverrechnung abgerechnet werden, kann kein Frühstück am Anreisetag konsumiert werden!

      • Sollte ausnahmsweise die Anreise am Vortag notwendig sein (v.a. bei Bundesseminaren), werden die Kosten für Abendessen, Nächtigung und Frühstück nur nach Rücksprache mit der Direktion von der Schule übernommen.
      • Quartiere werden von der Seminarleitung nur vorreserviert. Nach der Fixplatzzuweisung zu einer Lehrveranstaltung nehmen Sie bitte die endgültige Quartierbuchungim Seminarhotel selbst vor!
        Für die Nächtigung werden Zweibettzimmer zur Verfügung gestellt. Der Zuschlag für ein Einzelzimmer ist am Seminarort direkt zu bezahlen und kann nicht über die Reiserechnung geltend gemacht werden!

      • Bei einigen Seminaren wird pro Teilnehmer ein Unkostenbeitrag eingehoben. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise bei den einzelnen Veranstaltungen!


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