Bewerbung und Vorbereitung
Voraussetzungen
Ein Auslandsaufenthalt ist ab dem 1. Semester für ordentlich Studierende der Primar- und Sekundarstufe möglich.
Bewerbungsfristen
Deadline für eine fixe Zusage seitens der Studierenden:
1. März für Auslandsaufenthalte im nächsten Studienjahr
Nachnominierungen sind in Ausnahmefällen und je nach Verfügbarkeit möglich.
Bewerbung einreichen
Für einen möglichst stressfreien Ablauf empfiehlt sich etwa ein Jahr vor dem geplanten Aufenthalt ein Informationsgespräch mit der Koordinatorin bzw. dem Koordinator.
Die Bewerbung gilt als verbindlich, sobald die Erasmusvereinbarung vollständig und unterschrieben abgegeben wurde.
Nominierung
Nach einer erfolgreichen Bewerbung erfolgt die Nominierung an der Gastuniversität. Danach versendet die Gastuniversität die Informationen zur weiteren Bewerbung bzw. Anmeldung per E-Mail.
Mobility Online
Über Mobility Online wird ein Account erstellt, der administrativ durch den gesamten Auslandsaufenthalt führt.
Bei Problemen bitte an die zuständige Koordination wenden.
Learning Agreement
Das Learning Agreement wird über Mobility Online erstellt.
Primarstufe: auf Basis des Studienplans
- Sekundarstufe: auf Basis des LiLeS-Antrags
- Berufspädagogik: nach Rücksprache bezüglich der Anrechenbarkeit
Mit dem Learning Agreement wird festgelegt, welche Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule besucht werden und welche dafür an der PH OÖ angerechnet werden.
Sprachvoraussetzungen
Vor dem Aufenthalt ist ein OLS-Test verpflichtend (außer für Muttersprachler:innen). Ein Vergleichstest nach dem Aufenthalt ist freiwillig.
Manche Universitäten verlangen zusätzlich ein separates Sprachzertifikat. In diesem Fall bitte Kontakt mit der Outgoing-Koordination aufnehmen.
Unterkunft
Grundsätzlich bist du selbst für die Organisation deiner Unterkunft verantwortlich. Viele Gastuniversitäten stellen Informationen oder Wohnmöglichkeiten zur Verfügung.
Versicherung
Für die Dauer des Erasmus+-Aufenthalts ist ein ausreichender Versicherungsschutz verpflichtend. Dazu zählen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Bitte informiere dich rechtzeitig über deinen individuellen Versicherungsschutz.
Visum
Für Aufenthalte außerhalb der EU kann ein Visum erforderlich sein. Informationen dazu findest du auf der Website des Außenministeriums und bei der jeweiligen Botschaft.
