Nach der Rückkehr
Anerkennung der Leistungen
Nach dem Auslandsaufenthalt müssen die erbrachten Leistungen anerkannt werden. Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Studienrichtung:
- Primarstufe und weitere Studien: Anerkennung über PH-Online
- Sekundarstufe Allgemeinbildung: Anerkennung über LiLeS
- Zusätzliche, nicht anrechenbare ECTS können im Diploma Supplement vermerkt werden.
Abschlussdokumente
Nach der Rückkehr sind insbesondere folgende Unterlagen bzw. Schritte erforderlich:
- Confirmation of Stay einholen und in Mobility Online hochladen
- Transcript of Records hochladen
- Erfahrungsbericht verfassen und einreichen
- verpflichtenden EU-Survey ausfüllen
- Anerkennungsbescheid bzw. Nachweis der Anrechnung einreichen
- Primarstufe – Anrechnung läuft über PHOÖ (Bescheid dann ins MO hochladen)
- Sekundarstufe – Anrechnung läuft über LiLeS (das Transcript of Records muss vor dem Einreichen beim LiLeS von deinem Koordinator bestätigt werden.
Erfahrungsbericht/EU-Survey
- Nach Abschluss des Aufenthalts erhältst du automatisch einen Link zum verpflichtenden EU-Survey. Dieser muss innerhalb von 30 Tagen nach Ende des offiziellen Aufenthalts ausgefüllt werden.
- Erfahrungsbericht
- Nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Erfahrungsbericht zu verfassen. Dieser hilft zukünftigen Outgoing-Studierenden bei der Vorbereitung und gibt persönliche Einblicke in Studium oder Praktikum im Ausland.
Restzahlung Erasmus+
Die Restzahlung des Erasmus+ Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Aufenthalts und nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Grundlage ist die tatsächlich bestätigte Aufenthaltsdauer.
