Nach der Rückkehr

Anerkennung der Leistungen

Nach dem Auslandsaufenthalt müssen die erbrachten Leistungen anerkannt werden. Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Studienrichtung:

  • Primarstufe und weitere Studien: Anerkennung über PH-Online
  • Sekundarstufe Allgemeinbildung: Anerkennung über LiLeS
  • Zusätzliche, nicht anrechenbare ECTS können im Diploma Supplement vermerkt werden. 

Abschlussdokumente

Nach der Rückkehr sind insbesondere folgende Unterlagen bzw. Schritte erforderlich:

  • Confirmation of Stay einholen und in Mobility Online hochladen
  • Transcript of Records hochladen
  • Erfahrungsbericht verfassen und einreichen
  • verpflichtenden EU-Survey ausfüllen
  • Anerkennungsbescheid bzw. Nachweis der Anrechnung einreichen
    • Primarstufe – Anrechnung läuft über PHOÖ (Bescheid dann ins MO hochladen)
    • Sekundarstufe – Anrechnung läuft über LiLeS (das Transcript of Records muss vor dem Einreichen beim LiLeS von deinem Koordinator bestätigt werden. 

Erfahrungsbericht/EU-Survey

  • Nach Abschluss des Aufenthalts erhältst du automatisch einen Link zum verpflichtenden EU-Survey. Dieser muss innerhalb von 30 Tagen nach Ende des offiziellen Aufenthalts ausgefüllt werden.
  • Erfahrungsbericht
    • Nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Erfahrungsbericht zu verfassen. Dieser hilft zukünftigen Outgoing-Studierenden bei der Vorbereitung und gibt persönliche Einblicke in Studium oder Praktikum im Ausland.

Restzahlung Erasmus+

Die Restzahlung des Erasmus+ Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Aufenthalts und nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Grundlage ist die tatsächlich bestätigte Aufenthaltsdauer.