Informationen zur Rückerstattung der österreichischen Einkommenssteuer (Abzugsteuer) für Honorarzahlungen an ausländische Lehrbeauftragte

Die Pädagogische Hochschule OÖ muss aufgrund einer Regelung seitens des Finanzministeriums für Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, die anfallende Einkommenssteuer einbehalten und umgehend an das Finanzamt abführen. Die dabei abzuziehende Einkommenssteuer beträgt gemäß Einkommenssteuergesetz 20% der Einnahmen.

Weitere Informationen:

Informationsblatt zur Rückerstattung der österreichischen Einkommenssteuer

 

 

 

 

News & Aktuelles

Am 1. Juni 2026 veranstaltete die Pädagogische Hochschule Oberösterreich im Wissensturm Linz den Hackathon FOCUS Forward 2026 der School of Creative…

Lehrende der PH OÖ (Katharina Resch, Manuela Gamsjäger und David Kemthofer) haben im neuen Themenheft in “Erziehung und Unterricht” zum Thema…

Veranstaltungen

Auch heuer findet wieder die Online-Vortragsreihe/Ringvorlesung statt. Thema der…