Informationen zur Rückerstattung der österreichischen Einkommenssteuer (Abzugsteuer) für Honorarzahlungen an ausländische Lehrbeauftragte

Die Pädagogische Hochschule OÖ muss aufgrund einer Regelung seitens des Finanzministeriums für Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, die anfallende Einkommenssteuer einbehalten und umgehend an das Finanzamt abführen. Die dabei abzuziehende Einkommenssteuer beträgt gemäß Einkommenssteuergesetz 20% der Einnahmen.

Weitere Informationen:

Informationsblatt zur Rückerstattung der österreichischen Einkommenssteuer

 

 

 

 

News & Aktuelles

Wer in Oberösterreich und Salzburg Lehrer*in werden möchte, profitiert ab 1. Oktober 2026 von der größten Studienreform der letzten Jahre. Das…

Im Rahmen des Erasmus+ KA171 Projekts EdUkraine, kofinanziert durch die Europäische Union, durfte die Pädagogische Hochschule Oberösterreich Dekan Dr.…

Veranstaltungen

Lesen öffnet Welten – und Bildungseinrichtungen können der Schlüssel dazu sein. Der…