Informationen zur Rückerstattung der österreichischen Einkommenssteuer (Abzugsteuer) für Honorarzahlungen an ausländische Lehrbeauftragte

Die Pädagogische Hochschule OÖ muss aufgrund einer Regelung seitens des Finanzministeriums für Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, die anfallende Einkommenssteuer einbehalten und umgehend an das Finanzamt abführen. Die dabei abzuziehende Einkommenssteuer beträgt gemäß Einkommenssteuergesetz 20% der Einnahmen.

Weitere Informationen:

Informationsblatt zur Rückerstattung der österreichischen Einkommenssteuer

 

 

 

 

News & Aktuelles

Hochschuldidaktische Impulse und Anregungen zur Fallarbeit in der Lehrer:innenbildung

Neues Angebot der Virtuellen PH: Demokratiebildung in europäischer Perspektive
Die Virtuelle PH hat eine neue Online-Fortbildung zum Thema „Service…

Veranstaltungen

Mehrsprachigkeit ist eine gesellschaftliche Realität. Wie wird diese aber in…