Verrechnungsabteilung

Informationen zur Rückerstattung der österreichischen Einkommenssteuer (Abzugsteuer) für Honorarzahlungen an ausländische Lehrbeauftragte

Die Pädagogische Hochschule OÖ muss aufgrund einer Regelung seitens des Finanzministeriums für Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, die anfallende Einkommenssteuer einbehalten und umgehend an das Finanzamt abführen. Die dabei abzuziehende Einkommenssteuer beträgt gemäß Einkommenssteuergesetz 20% der Einnahmen.

Weitere Informationen:

Informationsblatt zur Rückerstattung der österreichischen Einkommenssteuer

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Die Praxisvolksschule der PH OÖ ist eine von fünf Schulen in Österreich, die am Schulversuch zur 6-jährigen Volksschule des Bildungsministeriums…

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