Amtssignatur an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich
Die Pädagogische Hochschule Oberösterreich verwendet wie ihre Partner in der Wirtschaft moderne Technologien zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Amtssignatur wurde eingeführt um Dokumente in der heutigen Zeit schnell und sicher auszufertigen.
Die Amtssignatur ist die Gewissheit für Studierende, Geschäftspartner und Behörden, dass es sich um ein offizielles Schriftstück der PH OÖ handelt. Die Amtssignatur wird am Ende des Dokuments folgendermaßen dargestellt:
mit einer gesicherten im Internet veröffentlichten Bildmarke,
mit dem Hinweis darauf, dass das Dokument amtssigniert wurde,
mit dem Hinweis, wo man die Prüfmöglichkeit findet.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Online-Prüfung amtssignierter Dokumente
Einer der Vorteile der Amtssignatur findet sich in der einfachen Überprüfbarkeit der Echtheit, hierzu muss man das zu prüfende Dokument hochladen und bekommt sofort eine Antwort über die Authentizität des Dokumentes.
Prüfung amtssignierter Papierausdrucke
Die Überprüfung erfolgt dabei durch Vorlage des vollständigen Ausdruckes an der PHOÖ. Von der PH OÖ wird geprüft, ob es sich tatsächlich um ein Dokument der PHOÖ handelt, das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Die Vorlage des Ausdruckes kann auf folgende Art erfolgen:
persönlich an der PHOÖ
elektronisch (Scan des Dokumentes) per E-Mail (office@ph-ooe.at)
postalisch (Original oder Kopie):
Pädagogische Hochschule OÖ
Kaplanhofstraße 40
4020 Linz
Hinweis: Ein Ansuchen um Verifizierung hemmt nicht den Fristenlauf!
Rechtsgrundlage:
E-Government-Gesetz (E-GovG) § 19 & 20.
Signaturblock der PH OÖ: