Berufliche Bildung ist ein Grundpfeiler moderner Gesellschaften. Zum einen sichert sie die Wirtschaftsleistung eines Landes, zum anderen integriert sie junge Generationen ins Arbeitsleben, schließlich fördert sie die nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung im Rahmen des lebenslangen Lernens. Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, wenn der Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung in der Grundrechte- Charta der Europäischen Union als Grundrecht anerkannt wird.
Auch die Vereinten Nationen sehen im gleichberechtigten und zugleich erschwinglichen Zugang zu Systemen der beruflichen Bildung ein Ziel der nachhaltigen Entwicklung bis 2030. Zuletzt formulierte der Rat der Europäischen Union eine Reihe von Empfehlungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, aus denen im September 2020 die sogenannte Osnabrücker Erklärung hervorging. Sie konzentriert sich auf folgende vier Arbeitsfelder für den Zeitraum 2021 bis 2025:
1. Widerstandsfähigkeit und Exzellenz durch hochwertige, inklusive und flexible berufliche Bildung
2. Etablierung einer neuen Kultur des lebenslangen Lernens – Bedeutung der beruflichen Weiterbildung und der Digitalisierung
3. Nachhaltigkeit – eine grüne Perspektive in der beruflichen Bildung
4. Europäischer Berufsbildungsraum und internationale berufliche Bildung
Aus Anlass dieser übergeordneten bildungspolitischen Zielsetzung veranstaltet die Arbeitseinheit 4 eine virtuelle Vortragsreihe, in der die erwähnten Themenbereiche fallweise vertieft werden. Dazu laden wir Expert*innen aus Forschung, Lehre, Wirtschaft und Politik ein, die aus unterschiedlichen Perspektiven die Herausforderungen der beruflichen Bildung beleuchten.
Termine & Programm: | |
17. Juni 2021 | Berufsbildendes höheres Schulwesen in Österreich - Quo vadis? |
14. Okt. 2021 | Situierte Lehr- Lernarrangements zur Förderung von Nachhaltigkeitskompetenzen in der betrieblichen Ausbildung |
02. Dez. 2021 17:00 -18:30 Uhr | Mit Schlüsselkompetenzen zu einer resilienteren Berufsbildung? |