Studienberechtigungsprüfung (§ 52c HG i.d.g.F.)

 

Sie haben an der Pädagogischen Hochschule OÖ die Möglichkeit, die Studienberechtigungsprüfung für die Studiengruppe Lehramtsstudien

  • Bachelorstudium Lehramt für Primarstufe
  • Bachelorstudium Lehramt für Sekundarstufe Allgemeinbildung
  • Bachelorstudium Lehramt für Sekundarstufe Berufsbildung

und für die Studienrichtungsgruppe Studien in allgemeinen pädagogischen Berufsfeldern zu erlangen.

    Zulassungsvoraussetzungen zur Studienberechtigungsprüfung:

    • Vollendung des 20. Lebensjahres
    • Nachweis (Abschlusszeugnis) einer eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium (z.B. Pädagogische Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen zwischen sechs und 14 Jahren, Pädagogische Ausbildung wie Hochschullehrgang Freizeitpädagogik)
    • Nachweis der Lehrabschlussprüfung gemäß Berufsausbildungsgesetz, BGBL. Nr. 142/1969
    • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer mittleren Schule · Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer nach Umfang und Anforderungen gleichwertigen Berufsausbildung mit einer insgesamt vierjährigen Ausbildungsdauer

    Ihrem Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

        wird nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und nach dem Erhalt aller für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen - Vorlage in Original und Kopie - stattgegeben. Es können nur vollständige Anträge entgegengenommen werden.

        Um das Abschlusszeugnis über die Studienberechtigungsprüfung zu erlangen sind nachstehende 5 Teil-Prüfungen mit Erfolg, schriftlich und/oder mündlich, positiv zu absolvieren. Davon muss mindestens eine Prüfung an der Pädagogischen Hochschule OÖ positiv abgelegt werden:

        1. Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema

        2. Englisch 2

        3. Mathematik 1

        4. Philologische Grundlagen

        5. Wahlfach - dieses ist dem angestrebten Studium gemäß zu wählen

        Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gem. der Gewerbeordnung BGBl. Nr. 194/1994 oder dem Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz BGBl. Nr. 298/1990 erfolgreich abgelegt haben, sind von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach gemäß Abs. 5 Z 3 auf Ansuchen zu befreien.

        Antrag auf Anerkennung bereits positiv beurteilter Prüfungen für die Studienberechtigungs prüfung: Der Antrag kann mittels Formular und den beigelegten Einzelprüfungs-Protokollen (alle in Original und jeweils einer Kopie) eingereicht werden. Positiv beurteilte Prüfungen, die eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat an einer Bildungseinrichtung, die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als Bildungseinrichtung anerkannt ist, abgelegt haben, können auf Antrag anerkannt werden, soweit sie den vorgeschriebenen Prüfungen inhaltlich, umfangmäßig, und hinsichtlich der Prüfungsart gleichwertig sind.

        Kontakt - Auskunftserteilung per E-Mail an: karin.hagmueller@ph-ooe.at

        Die Verordnung über die Studienberechtigung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 30 vom 21.03.2018 kundgemacht.  

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