Kontaktpersonenmanagement


Pädagogische Hochschulen sind gem. § 5 Abs. 3 Epidemiegesetz 1950 gegenüber den Gesundheitsbehörden zur Auskunftserteilung über einen COVID-19-Verdachtsfall und seine Kontaktpersonen verpflichtet:

  • Aufgrund dieses gesetzlich vorgeschriebenen Kontaktpersonenmanagements werden die notwendigen personenbezogenen Daten aller Mitarbeiter*innen sowie aller Lehrveranstaltungsleiterinnen und –leiter des WS 2020/21 (Telefonnummer, Geburtsdatum, Email-Adresse) erhoben.
  • Diese Daten dienen ausschließlich dazu, Kontaktpersonen im Auftrag der Gesundheitsbehörden ausfindig zu machen. Diese Daten können ausschließlich von den Mitgliedern des Rektorats eingesehen werden.
  • Sollte in einer Lehrveranstaltung ein Verdachtsfall oder ein bestätigter Fall auftreten, können über die Lehrveranstaltungsleitung die teilnehmenden Studierenden erhoben werden. 
  • Aus diesem Grund ersuchen wir Sie, Anwesenheitslisten in Ihren Lehrveranstaltungen zu führen und sorgfältig aufzubewahren.
  • Sie werden nur im Falle des Auftretens eines Verdachtsfalles oder eines bestätigten Falles in einer Ihrer Lehrveranstaltungen von einem Mitglied des Rektorats über die oben angeführten Kontaktdaten kontaktiert.
Datenerfassung Kontaktpersonenmanagement
Datenschutz*

Europaschule Linz - unsere Praxisschulen

 

mehr erfahren

E-Didaktik für Studierende & Lehrende

 

mehr erfahren

Bildungsangebote für Elementarpädagogik

 

mehr erfahren

News & Aktuelles

Der Nachmeldezeitraum für das Fortbildungsprogramm der Allgemeinen Pflichtschulen, Sekundarstufe I & II, dauert von 15. bis 30.09.2025.
Mehr Infos:

Nach intensiven Wochen und der ersten Teilübergabe konnte am 08.09.2025 der erste Bauabschnitt der Praxisschulen der PH OÖ durch die BIG offiziell an…

Veranstaltungen

Wir präsentieren unsere Studienangebote auf der Studien-Info-Messe an der JKU Linz: 1…