Anrechnung von Studienleistungen
Anzahl der zu erwerbenden ECTS-Punkte (European Credit Transfer System):
Jede Lehrveranstaltung an österreichischen und europäischen Hochschulen ist mit ECTS-Credits klassifiziert. Laut Erasmus+ Vorgabe müssen Studierende bei einem Auslandsstudium mindestens 3 ECTS-Punkte/Auslandsmonat erwerben, damit der Mobilitätszuschuss nicht zurückbezahlt werden muss. Für die PHOÖ gilt:
- In der Primar- und Sekundarstufenausbildung erfolgt eine Anrechnung der an der Partnerinstitution erworbenen ECTS Punkte (wichtig: für den Erhalt des Erasmus Stipendiums ist ein Minimum von 3 ECTS-Punkte/Monat unbedingt erforderlich) - für die Sekundarstufe wird hierfür über das LILES ein Vorausanerkennungsbescheid erstellt - Näheres dazu erfährst du bei der Erstberatung (Maria Michelmann, maria.michelmann@ph-ooe.at - bitte unbedingt vor Kontakt mit LILES Details abklären!)
- In der Berufspädagogik (IKP, BS, TGP) erfolgt die Anrechnung je nach Individualstudienplan und bereits vorliegenden Anrechnungen (Erasmus Minimum Regel: 3 ECTS-Punkte/Monat)
Nach Absolvierung des Auslandstudiums erhältst du folgende Bestätigungen:
- "Transcript of Records" - meistens als Teil "After the Mobility" im Learning Agreement integriert - hierbei gibt unterschiedliche Vorgangsweisen bei verschiedenen Partnerhochschulen - ausgestellt vom Erasmus-Büro der Partnerhochschule
- Aufenthaltsbestätigung in zwei Ausfertigungen - ausgestellt vom Erasmus-Büro der Partnerhochschule (eine Bestätigung geht an die österreichische Erasmus+-Nationalagentur (OeAD) und die zweite an das outgoing Studierenden-Team der PH-OOE)