Anrechnung von Studienleistungen

Pädagogische Hochschule Oberösterreich

1. Verfahren zur Anrechnung von ECTS-Credits (für alle Studien außer Sekundarstufe AB)

Antrag auf Anerkennung von ECTS-Credits:

  • Erasmus-Studierende, die ihre im Ausland erbrachten ECTS-Credits anrechnen lassen möchten, müssen einen offiziellen Antrag in PH-Online stellen. Dieser Antrag ist für die Anrechnung von Leistungen erforderlich, die im Rahmen des Studienprogramms anerkannt werden sollen.
  • Die Erasmus+ Koordinatorin informiert die Studierenden über den Anerkennungsprozess, sobald das Transcript of Records (TOR) der Gastinstitution vorliegt​.

Bearbeitung durch die Studienabteilung:

  • Nach Eingang des Antrags und der offiziellen Bestätigung der Leistung (inklusive Deckblatt) durch die Gastinstitution, überprüft die Studienabteilung den Antrag und trägt den Erasmus+ Aufenthalt der Studierenden im PH-Online-System ein.

Formular für zusätzliche (Überschuss-) ECTS-Credits:

  • Studierende, die während ihres Erasmus+ Aufenthalts mehr ECTS-Credits erworben haben, als im Rahmen ihres Studienprogramms anerkannt werden können, müssen diese zusätzlichen Credits separat melden.
  • Die Studierenden füllen hierzu ein spezielles Formular für Überschuss-ECTS aus, welches über die Erasmus+ Koordinatorin erhältlich ist. In diesem Formular werden nur die nicht anerkannten Überschuss-Credits aufgeführt, die dann im Diploma Supplement eingetragen werden​.

Überprüfung und Eintragung im Diploma Supplement:

  • Die Studienabteilung prüft die Angaben, um sicherzustellen, dass die korrekten ECTS-Credits anerkannt und gegebenenfalls Überschuss-Credits dokumentiert werden.
  • Im Diploma Supplement erfolgt ein spezieller Vermerk
  • Wenn Überschuss-Credits vorhanden sind, wird die genaue Anzahl sowie Details zur Institution und dem Aufenthaltszeitraum ergänzt (z. B. „Zusätzlich absolvierte 5 ECTS-AP im Rahmen eines Erasmus+ Studienaufenthaltes an der [Universität], [Land], [Datum]“).
  • Sollten keine zusätzlichen Credits vorliegen, wird lediglich der allgemeine Erasmus-Aufenthalt vermerkt​.

Dieses Verfahren gewährleistet eine transparente und nachvollziehbare Anerkennung von Erasmus-Leistungen und deren Dokumentation im Diploma Supplement der PHOÖ.

2. Verfahren zur Anrechnung von ECTS-Credits (Sekundarstufe AB)

Antrag auf Anerkennung von ECTS-Credits:

  • Erasmus-Studierende, die ihre im Ausland erbrachten ECTS-Credits anrechnen lassen möchten, müssen einen offiziellen Antrag über LiLeS stellen. Dieser Antrag ist für die Anrechnung von Leistungen erforderlich, die im Rahmen des Studienprogramms anerkannt werden sollen.
  • Die Erasmus+ Koordinatorin informiert die Studierenden über den Anerkennungsprozess, sobald das Transcript of Records (TOR) der Gastinstitution vorliegt​.

Das weitere Prozedere liegt im Bereich des LiLeS Service-Center (https://www.liles.at/).

Sobald der Antrag auf Anerkennung genehmigt wurde, fordert die Koordinatorin den Anerkennungsbescheid als Nachweis von der*den Studierenden ein.

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