Finanzierung und Versicherung

Zuschüsse für das Auslandsstudium 

1. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für das Austauschprogramm der Europäischen Union - Erasmusplus-Studienaufenthalte (SMS): 

Voraussetzungen: 
Erfolgreiche Nominierung an einer Partnerhochschule durch Erasmus+ Koordinatorin 

Förderdauer:
Studierende können mehrfach gefördert werden - in jedem Studienzyklus (BA, MA, PhD) einmal für max. 12 Monate. Die Förderbeträge sind je nach Zielland verschieden. 

Antragstellung: 

Die Nominierung erfolgt durch den/die Erasmus+ Koordinator*in. Studierende werden daraufhin direkt von der förderungsauszahlenden Stelle kontaktiert und können dann den Antrag stellen.

2. Auslandsbeihilfe für Bezieherinnen und Bezieher der STUDIENBEIHILFE

Zuständigkeit:

Stipendienstelle des Landes Oberösterreich 

Bei der Antragstellung ist Folgendes zu unterscheiden:

Studierende, die bereits ein Stipendium beziehen, stellen nur den "Antrag auf Auslandsbeihilfe" (= SB-AS1)
Studierende, die noch kein Stipendium beziehen, stellen 2 Anträge: 
"Antrag auf Gewährung eines Stipendiums" (= SB-1) "Antrag auf Auslandsbeihilfe" (= SB-AS1)

Für den Antrag auf Auslandsbeihilfe ist die Unterschrift vom Institutsvorstand des Instituts für Internationale Kooperationen und Studienprogramme der PHOOE (Erasmusbüro) nötig. 

Die Studierenden erhalten sowohl das Inlandsstipendium als auch die Auslandsbeihilfe parallel sowie einen Reisekostenzuschuss.

3. Zuschuss des Landes Oberösterreich "Internationalisierungsprogramm für Studierende - IPS" für Studierende mit dem HAUPTWOHNSITZ IN OÖ (unabhängig von dem EU-Mobilitätszuschuss):

Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit mind. 1 Jahr

Förderdauer:
max. 10 Monate 
 

Siehe "Dokumente/Formulare für Infos und Antragsformulare 


Den ausgefüllten Antrag gib bitte zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen persönlich bei deiner Koordinatorin Maria Michelmann im Institut für Internationale Kooperationen und Studienprogramme der PHOOE, Gebäude Kaplanhofstraße, 1. Etage) ab. 

Folgende Unterlagen sind dem Anmeldeformular beizufügen: 

Meldebestätigung im Original (daraus muss hervorgehen, seit wann der Hauptwohnsitz in Oberösterreich besteht, darf nicht älter als 6 Monate sein) 
Nachweis anderer Förderungen (z. B. Stipendium plus Auslandsbeihilfe) 
Motivationsschreiben 
Studienerfolgsnachweise (aus ph-online) 

Anträge können jederzeit eingereicht werden, allerdings unbedingt 2 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts. Die Übermittlung an das Land OÖ erfolgt durch das IKS-Sekretariat!

4. Versicherung: 

Für die Dauer des Erasmus+-Aufenthaltes ist ein Versicherungsschutz verpflichtend. Unter Versicherungsschutz wird eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung verstanden. 

Die in der ÖH-Mitgliedschaft inkludierte Versicherung enthält eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Aktivitäten, die mit der Universität bzw. dem Studium zu tun haben. Diese Versicherung gilt fast weltweit - Ausnahme sind die USA, Australien und Kanada. 

Über die österreichische E-Card besteht in der Regel in den Programmländern (EU plus Norwegen, Türkei) ein ausreichender Kranken- und Unfallversicherungsschutz (E-Card ins Ausland mitnehmen)! Üblicherweise gilt die private Haushaltsversicherung auch im Ausland bei Beschädigung (z. B. Computer der Partnerhochschule). Auch die ÖH bietet eine Haftpflichtversicherung an. Übliche Kreditkartenanbieter führen Produkte, die einen Reiseversicherungsschutz (z. B. Rücktransport, etc.). Ähnliche Angebote gibt es von verschiedenen Verkehrsclubs (VCÖ, ARBÖ, ÖAMTC, etc.). Bitte informiere dich z. B. bei den Eltern über bestehende Mitversicherungen! Falls du intensiv Sport treibst oder z. B. ein "gefährliches" Hobby hast, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert! 

Falls du am speziellen Erasmus+-Programm mit Partnerländern (z. B. Israel, Weißrussland, etc.) teilnimmst, musst du unbedingt eine private Reisekranken- und Unfallversicherung abschließen. Derartige Angebote für Kurzzeit gibt es z. B. von der Generali Versicherung und der Wiener Städtischen Versicherung. Informiere dich bei deinem Versicherungsberater! Wichtig: für einen ausreichenden Versicherungsschutz bist du selbst verantwortlich! 

5. VISA

Für einen längeren Studienaufenthalt bei unseren internationalen Partnerinstitutionen (Länder außerhalb der EU zB Belarus) benötigst du ein Visum, das du bei der Botschaft des jeweiligen Landes in Wien beantragen kannst.
Unter diesem Link findest du die Information für die Visumspflicht für alle Länder: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation 
Großbritannien: 
Seit 1.10.2021 wird die Einreise nur noch mit Reisepass möglich sein. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über die Zeit des Auslandsstudiums hinaus gültig sein. Du musst eventuell noch zusätzlich eine Studienbestätigung deiner Gastuniversität vorweisen. 

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