Einführung von Bildungsstandards
Grundkompetenzen sichern
Die Einführung der Bildungsstandards ist vom Leitgedanken getragen, im österreichischen Schulsystem mehr Verbindlichkeit anzustreben und grundlegende Kompetenzen bei allen Schüler/innen sicherzustellen. Die Befunde aus internationalen Schülerleistungs-Studien belegen, dass etwa 20 % der Schüler/innen nach neun Jahren Schule nicht in der Lage sind, Texte sinnerfassend zu lesen oder einfache Problemstellungen mit mathematischen Mitteln zu lösen. Diese Jugendlichen laufen auf Grund ihrer mangelnden Grundkompetenzen Gefahr, Schwierigkeiten beim Einstieg ins Berufsleben und an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als mündige Bürger/innen zu haben.
Vor allem vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus internationalen Schülerleistungs-Studien wie PISA oder PIRLS wurde nach neuen Strategien für mehr Nachhaltigkeit und Ergebnisorientierung gesucht. Der im gesamten deutschsprachigen Raum eingeleitete Paradigmenwechsel von der Input- zur Output-Orientierung hat in Österreich den Weg für die Einführung von Bildungsstandards geebnet.
Entwicklung
Die Bildungsstandards wurden unter Mitwirkung von Lehrerinnen und Lehrern und Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern entwickelt und seit 2001 an rund 320 Schulen in den Fächern Deutsch und Mathematik in der 4. Schulstufe bzw. Deutsch, Mathematik und Englisch in der 8. Schulstufe erprobt.
Die rechtlichen Grundlagen
Die Novellierung des Schulunterrichtsgesetzes vom August 2008 räumt dem zuständigen Bundesminister/der zuständigen Bundesministerin die Möglichkeit ein, Bildungsstandards zu verordnen, wenn dies für die Entwicklung und Evaluation des österreichischen Schulwesens notwendig ist (BGBl.I Nr.117/2008). Damit war die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bildungsstandards im österreichischen Schulwesen gelegt.
Realisiert wurde die Einführung von Bildungsstandards im Schulwesen durch eine entsprechende Verordnung im Jänner 2009 (BGBl. II Nr. 1/2009). Diese regelt den Geltungsbereich, definiert wichtige Begriffe und legt die Funktionen der Bildungsstandards sowie der Standardüberprüfungen fest. Die Anlage zur Verordnung enthält die eigentlichen Bildungsstandards in Form von„Can-Do-Listen".
Orientierung an den Lernergebnissen
Bildungsstandards sind konkret formulierte Lernergebnisse, die sich aus den Lehrplänen ableiten lassen. Sie definieren Kompetenzen, die in der Regel von allen Schülerinnen und Schülern an den Schnittstellen des Schulsystems erreicht werden sollen. In Österreich wurden sie für folgende Fächer verordnet:
4. Schulstufe:
- Deutsch, Lesen, Schreiben
- Mathematik
8. Schulstufe:
- Deutsch
- Lebende Fremdsprache (Englisch)
- Mathematik
Bildungsstandards geben den Lehrer/innen Orientierung darüber, was Schüler/innen zu bestimmten Zeitpunkten ihrer Schullaufbahn können sollen und konkretisieren damit die Zielsetzungen des Lehrplans. Bildungsstandards und Lehrplan treten daher nicht in eine konkurrierende oder widersprüchliche Position, sondern ergänzen einander: Bildungsstandards beschreiben die erwünschten Lernergebnisse und machen die Bildungsziele für Lernende und Lehrende gleichermaßen transparent.
Download
Gesetzestext (SCHUG) zu den Bildungsstandards
Erläuterungen zum Gesetzestext
Verordnung zu den Bildungsstandards
Anlage zur Verordnung der Bildungsstandards
Gesamte Rechtsvorschrift Bildungsstandards im Schulwesen, Fassung vom 12.09.2011
