PH-OÖ

Pädagogische Hochschule OÖ - Teilrechtsfähigkeit

Öffentliche Pädagogische Hochschulen werden einerseits als Einrichtung des Bundes iSd § 2 Abs. 1 HG tätig, andererseits können sie im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit iSd § 3 Abs. 1 HG auftreten. Sie verfügen in diesem Rahmen aus ihrer Tätigkeit über eigenes Vermögen, welches getrennt vom Vermögen des Bundes zu betrachten ist. Diese eigene Rechtspersönlichkeit soll den Pädagogischen Hochschulen einerseits mehr wirtschaftlichen Handlungsspielraum bieten, da hier nicht die haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes, sondern jene Regelungen gelten, die auch andere privatwirtschaftliche Unternehmen zu beachten haben. Pädagogische Hochschulen sind dadurch auch leichter in der Lage, an Projekten der EU und Ausschreibungen anderer Organisationen teilzunehmen. Andererseits soll es ihnen dadurch auch ermöglicht werden, neben den gesetzlich vorgegebenen Leistungen weitere Tätigkeiten, insbesondere im Lehr- und Forschungsbereich aber auch im internationalen Kontext, zu erbringen und daher sowohl als Teil der scientific community als auch als Dienstleister der Gesellschaft besser wahrgenommen zu werden.

Leitung der Teilrechtsfähigkeit

Geschäftsführer:
Rektor Mag. DDr. Walter Vogel
teilrechtsfaehigkeit@ph-ooe.at
Aufgaben:
Gesamte Leitung und Steuerung, Vertretung nach Außen, Inhaltliche Prüfung

Stv. Geschäftsführer:
RDir. Stefan Gumpelmeier
teilrechtsfaehigkeit@ph-ooe.at
Aufgaben:
Personalmanagement, Budgetmanagment, Prüfung von Verträgen und Kooperationen
Lehrgangsmanagement, Controlling, Projektleiter

Organigramm der TRF-PH OÖ

Gesetzliche Grundlage

§ 3 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 (HG) normiert, dass öffentliche Pädagogische
Hochschulen berechtigt sind, im eigenen Namen und für eigene Rechnung

  1.  „durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte Vermögen und Rechte zu erwerben“
  2.  Förderungen anzunehmen
  3. Verträge über die Durchführung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten sowie
    von Untersuchungen und Befundungen zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung
    und Entwicklung abzuschließen,
  4. wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten sowie Untersuchungen und Befundungen zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung durchzuführen,
  5. Hochschullehrgänge gemäß § 39 Abs. 4 anzubieten,
  6. die Mitgliedschaft zu juristischen Personen und zwischenstaatlichen Organisationen in Bildungsangelegenheiten zu erwerben,
  7. Vereinbarungen mit anderen Rechtsträgern über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Forschung und der Lehre abzuschließen
  8. am Förderprogramm gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013, und daran anschließenden Folgeprogrammen teilzunehmen durch
    a. Antragstellung im Rahmen von Ausschreibungen,
    b. Abschluss von Finanzvereinbarungen mit der nationalen Erasmus+-Agentur und mit der für Erasmus+ zuständigen Exekutivagentur der Europäischen Kommission,
    c. eigenständige Wahrnehmung der sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 und daran anschließende Folgeprogramme sowie der Finanzvereinbarungen gemäß lit. b für teilnehmende Einrichtungen ergebenden Rechte und Pflichten,
    d. Annahme von Förderungen und Weiterleitung dieser Förderungen oder Teile dieser an Begünstigte oder andere teilnehmende Einrichtungen sowie eigenständige Verfügung über diese Förderungen im Rahmen der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 und daran anschließende Folgeprogramme und
  9. den Abschluss von Rechtsgeschäften zur Erfüllung der unter Z 1 bis 8 genannten Aufgaben.“ 

Ich möchte ein Projekt mit der PH OÖ-TRF einreichen oder habe eine Idee?

Sämtliche Vorhaben, die über die eigene Rechtspersönlichkeit der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich - Teilrechtsfähigkeit abgewickelt werden sollen, sind ausnahmslos mit einen Vorlauf von rund 3 Monaten der Geschäftsführung bekannt zugeben. Hierzu gehören insbesondere

  • geplante Hochschullehrgänge,
  • Forschungsprojekte und
  • internationale Projekte.

Wir bitten die Vorhaben ausnahmslos über die Mailadresse teilrechtsfaehigkeit@ph-ooe.at einzureichen.

Bei Rückfragen bitten wir ebenfalls um Kontaktaufnahme über diese Mailadresse.

Offenlegung

§ 3 Abs. 7a (HG) lautet: Die genehmigten und durchgeführten Erasmus+-Aktivitäten müssen auf der Webseite der Pädagogischen Hochschule veröffentlicht werden.
Der Jahresabschluss ist auf der Webseite der Pädagogischen Hochschule zu veröffentlichen, wenn die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag mehr als 600 000 Euro betragen und im Jahresdurchschnitt mehr als 10 vollbeschäftigte Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) in der teilrechtsfähigen Einrichtung tätig waren.

Erasmus Projekte die in der TRF PH OÖ durchgeführt werden

KA 131 – 2022 bis 2024
Projektnummer:  2022-1-AT01-KA131-HED-000054532 

KA 131 – 2023 bis 2025
Projektnummer: 2023-1-AT01-KA131-HED-000116462

KA 171- 2023 bis 2026
Projektnummer: 2023-l-AT01-KA171-HED-000129088

KA220-BE-22-24-89850
Service-Learning for Democracy in Europe

DigiEdu4SEN
ERASMUS-EDU-2023-PI-FORWARD-LOT1
Project 101132759

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Das Ziel dieser Veranstaltung ist, Einblicke in zwei Unterrichtsprogramme zu geben, die gezielt naturwissenschaftliche Kreativität sowie innovatives…

Die Publikation ist kürzlich unter starker Beteiligung der PH OÖ erschienen: David Kemethofer ist Mitherausgeber. Karin Grinner, Karin Ettl und…

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