Schulinterne Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer
Unser Institut sieht sich in seinem Selbstverständnis auch als Schul- und Unterrichtsentwicklungsorganisation. Schulleiterinnen und Schulleiter, Schulteams, Arbeitsgruppen, Projektteams können für die Entwicklung und Umsetzung ihrer Vorhaben an den Schulen auf Beratung, Unterstützung und professionelle Begleitung vertrauen.
Der Schulinternen Fortbildung kommt dabei als einem Instrument zur konstruktiven Weiterentwicklung der einzelnen Schule ein hoher Stellenwert zu.
SCHILF AHS
Schulinterne Fortbildung für Lehrer*innen an Allgemeinbildenden Höheren Schulen
Auch im Schuljahr 2024/25 können die Allgemeinbildenden Höheren Schulen SCHILF-Veranstaltungen im Rahmen der genehmigten Anträge durchführen. Bis zu fünf Schulen sind in diesem Schuljahr "Schwerpunktschule" mit mehr als drei Halbtagen schulinterner Fortbildung.
Inhaltlich ist SCHILF auf Bereiche eingeschränkt, die für die Schulentwicklung relevant sind, die schulinterne Fortbildungsplanung steht in einem deutlichen Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung an der Schule (QMS/Schulprogramm).
Die Rahmenbedingungen für SCHILF-Seminare sind im Regelfall:
- Die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist 14
- Honorare für Referentinnen und Referenten analog den Bestimmungen des Lehrbeauftragten-Gesetzes (derzeit Satz I / lit.a: € 106,20 | Satz II / lit.b: € 76,00 | Satz III / lit.c: € 52,20)
- Honorierung der Veranstaltungsleitung: 1. bis 3. Halbtag je € 51,60
- Reisekosten werden über RGV vergütet (Beförderungszuschuss des Bundes)
Kontakt:
Ihre Ansprechpartnerin für schulinterne Fortbildung an AHS: | |
Ihr Ansprechpartner für schulinterne Fortbildung an AHS und BAfEP im Bereich IT: |
Anträge bitte einreichen an das Sekretariat: wolfgang.schatzl@ph-ooe.at
Die benötigten aktuellen Formulare können hier heruntergeladen werden:
SCHILF-Antrag-AHS |
SCHILF Richtlinien AHS |
Datenerhebungsblatt Lehrbeauftragte / Mitverwendete |
SCHILF HTL
Schulinterne Fortbildung für Lehrer*innen an technischen Schulen
Auch im Schuljahr 2024/25 können die technischen Schulen SCHILF-Veranstaltungen im Rahmen der genehmigten Anträge durchführen.
Inhaltlich ist SCHILF auf Bereiche eingeschränkt, die für die Schulentwicklung relevant sind, die schulinterne Fortbildungsplanung steht in einem deutlichen Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung an der Schule (QMS/Schulprogramm).
Die Rahmenbedingungen für SCHILF-Seminare sind im Regelfall:
- Die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist 14
- Honorare für Referentinnen und Referenten analog den Bestimmungen des Lehrbeauftragten-Gesetzes (derzeit Satz I / lit.a: € 106,20 | Satz II / lit.b: € 76,00 | Satz III / lit.c: € 52,20)
- Honorierung der Veranstaltungsleitung: 1. bis 3. Halbtag je € 51,60
- Reisekosten werden über RGV vergütet (Beförderungszuschuss des Bundes)
Die für die Abrechnung benötigten aktuellen Formulare können hier heruntergeladen werden:
SCHILF Richtlinien HTL |
Ausdrucken der Abrechnungsunterlagen aus PH-Online |
Kontakt:
Die SCHILF-Betreuerin für die technischen Schulen am Institut Fortbildung & Schulentwicklung II, Dr.in Daniela Hessmann, ist am Dienstag von 13:00 - 17:00 Uhr erreichbar.
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SCHILF HAK
Schulinterne Fortbildung für Lehrer*innen an kaufmännischen Schulen
Auch im Schuljahr 2024/25 können die kaufmännischen Schulen SCHILF-Veranstaltungen im Rahmen der genehmigten Anträge durchführen. Bis zu drei Schulen sind in diesem Schuljahr "Schwerpunktschule" mit mehr als drei Halbtagen schulinterner Fortbildung.
Inhaltlich ist SCHILF auf Bereiche eingeschränkt, die für die Schulentwicklung relevant sind, die schulinterne Fortbildungsplanung steht in einem deutlichen Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung an der Schule (QMS/Schulprogramm).
Die Rahmenbedingungen für SCHILF-Seminare sind im Regelfall:
- Die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist 14
- Honorare für Referentinnen und Referenten analog den Bestimmungen des Lehrbeauftragten-Gesetzes (derzeit Satz I / lit.a: € 106,20 | Satz II / lit.b: € 76,00 | Satz III / lit.c: € 52,20)
- Honorierung der Veranstaltungsleitung: 1. bis 3. Halbtag je € 51,60
- Reisekosten werden über RGV vergütet (Beförderungszuschuss des Bundes)
Die benötigten aktuellen Formulare können hier heruntergeladen werden:
SCHILF-Antrag-HAK |
SCHILF Richtlinien HAK |
Datenerhebungsblatt Lehrbeauftragte / Mitverwendete |
Ausdrucken der Abrechnungsunterlagen aus PH-Online |
Kontakt:
Die SCHILF-Betreuerin für die kaufmännischen Schulen am "Institut Fortbildung & Schulentwicklung II", MMag. Eva-Maria Schlager-Hahn, ist am Dienstag von 13:00 - 17:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Telefon: +43 (0)732 / 74 70-7365 |
SCHILF HUM
Schulinterne Fortbildung für Lehrer*innen an humanberuflichen Schulen
Auch im Schuljahr 2024/25 können die humanberuflichen Schulen SCHILF-Veranstaltungen im Rahmen der genehmigten Anträge durchführen. Bis zu sechs Schulen sind in diesem Schuljahr "Schwerpunktschule" mit mehr als drei Halbtagen schulinterner Fortbildung.
Inhaltlich ist SCHILF auf Bereiche eingeschränkt, die für die Schulentwicklung relevant sind, die schulinterne Fortbildungsplanung steht in einem deutlichen Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung an der Schule (QMS/Schulprogramm).
Die Rahmenbedingungen für SCHILF-Seminare sind im Regelfall:
- Die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist 14
- Honorare für Referentinnen und Referenten analog den Bestimmungen des Lehrbeauftragten-Gesetzes (derzeit Satz I / lit.a: € 106,20 | Satz II / lit.b: € 76,00 | Satz III / lit.c: € 52,20)
- Honorierung der Veranstaltungsleitung: 1. bis 3. Halbtag je € 51,60
- Reisekosten werden über RGV vergütet (Beförderungszuschuss des Bundes)
Die benötigten aktuellen Formulare können hier heruntergeladen werden:
Kontakt:
Die SCHILF-Betreuerin für die humanberuflichen Schulen am "Institut Fortbildung & Schulentwicklung II", Mag.a Christa Carbonari, ist am Montag, von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Dienstag, von 9:00 bis 14:30 Uhr erreichbar. Telefon: +43 732 74 70-7211 |
SCHILF BAfEP/BASOP
Schulinterne Fortbildung für Lehrer*innen an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik/Sozialpädagogik
Auch im Schuljahr 2024/25 können die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik/Sozialpädagogik SCHILF-Veranstaltungen im Rahmen der genehmigten Anträge durchführen.
Inhaltlich ist SCHILF auf Bereiche eingeschränkt, die für die Schulentwicklung relevant sind, die schulinterne Fortbildungsplanung steht in einem deutlichen Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung an der Schule (QMS/Schulprogramm).
Die Rahmenbedingungen für SCHILF-Seminare sind im Regelfall:
- Die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist 14
- Honorare für Referentinnen und Referenten analog den Bestimmungen des Lehrbeauftragten-Gesetzes (derzeit Satz I / lit.a: € 106,20 | Satz II / lit.b: € 76,00 | Satz III / lit.c: € 52,20)
- Honorierung der Veranstaltungsleitung: 1. bis 3. Halbtag je € 51,60
- Reisekosten werden über RGV vergütet (Beförderungszuschuss des Bundes)
Die benötigten aktuellen Formulare können hier heruntergeladen werden:
SCHILF-Antrag-BAfEP/BASOP |
SCHILF Richtlinien BAfEP/BASOP |
Ausdrucken der Abrechnungsunterlagen aus PH-Online |
Kontakt:
Die SCHILF-Betreuerin für die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik am "Institut Fortbildung & Schulentwicklung II", Claudia Walch, BA, MA, ist am Dienstag von 09:00 - 14:00 Uhr erreichbar. Telefon:+43 (0)732 74 70-7652 |
SCHILF-Angebote
Referentinnen und Referenten, die für das Institut Fortbildung und Schulentwicklung II bereits im Einsatz waren, haben konkrete Angebote zur schulinternen Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer formuliert. Von den Angeboten gelangt man jeweils zu einem kurzen Profil der betreffenden Lehrbeauftragten.
Das Angebot wird laufend aktualisiert | SCHILF-Angebote |