PH-OÖ

Wichtige Information für Studierende: Zulassungs- und Meldefristen

Ab dem kommenden Wintersemester entfällt aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen die Nachfrist bei den Zulassungs- und Meldefristen. Das hat folgende Konsequenzen für Ihr Studium:

  • Eine Erstzulassung zu einem Bachelorstudium ist nur mehr bis 05.09.2022, in Ausnahmefällen (spätere Zulassungsverfahren etc.) bis 31.10.2022 möglich.
  • Wenn Sie schon zu einem Studium gemeldet sind, beachten Sie bitte, dass zukünftig der Studierendenbeitrag bzw. der Studienbeitrag bis spätestens 31.10. bzw. für das Sommersemester bis 31.03. zu entrichten ist, da ansonsten die Zulassung zu den Studien erlischt!
  • Wenn Sie einen Erlass des Studienbeitrages (der Studiengebühr) einbringen möchten, müssen Sie dies bis spätestens 30.09. oder für das Sommersemester bis 28.02. zu beantragen!
  • Beurlaubung: Wenn Sie sich vom Studium beurlauben lassen möchten, ist dies immer VOR BEGINN des jeweiligen Semesters zu beantragen. Für das WiSe bis 30.09. und für das SoSe bis 28.02.!
  • STEOP-Regelung: Damit Ihr Studium fortgesetzt werden kann, muss JEDE STEOP-Lehrveranstaltung spätestens bei der letzmöglichen Prüfungswiederholung positiv absolviert sein. Andernfalls können Sie ihr Studium nicht mehr fortführen.

Bitte beachten Sie die geänderten Rahmenbedingungen der Zulassungs- und Meldefristen.

 

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