SCHILF HAK
Schulinterne Fortbildung für Lehrer*innen an kaufmännischen Schulen
Auch im Schuljahr 2024/25 können die kaufmännischen Schulen SCHILF-Veranstaltungen im Rahmen der genehmigten Anträge durchführen. Bis zu drei Schulen sind in diesem Schuljahr "Schwerpunktschule" mit mehr als drei Halbtagen schulinterner Fortbildung.
Inhaltlich ist SCHILF auf Bereiche eingeschränkt, die für die Schulentwicklung relevant sind, die schulinterne Fortbildungsplanung steht in einem deutlichen Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung an der Schule (QMS/Schulprogramm).
Die Rahmenbedingungen für SCHILF-Seminare sind im Regelfall:
- Die Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist 14
- Honorare für Referentinnen und Referenten analog den Bestimmungen des Lehrbeauftragten-Gesetzes (derzeit Satz I / lit.a: € 106,20 | Satz II / lit.b: € 76,00 | Satz III / lit.c: € 52,20)
- Honorierung der Veranstaltungsleitung: 1. bis 3. Halbtag je € 51,60
- Reisekosten werden über RGV vergütet (Beförderungszuschuss des Bundes)
Die benötigten aktuellen Formulare können hier heruntergeladen werden:
SCHILF-Antrag-HAK |
SCHILF Richtlinien HAK |
Datenerhebungsblatt Lehrbeauftragte / Mitverwendete |
Ausdrucken der Abrechnungsunterlagen aus PH-Online |
Kontakt:
Die SCHILF-Betreuerin für die kaufmännischen Schulen am "Institut Fortbildung & Schulentwicklung II", MMag. Eva-Maria Schlager-Hahn, ist am Dienstag von 13:00 - 17:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Telefon: +43 (0)732 / 74 70-7365 |